AGB

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Böhmer und Penn OG (im Folgenden „wir“ oder „uns“) und unseren Kunden (im Folgenden „Kunde“ oder „Sie“) betreffend die Entwicklung analoger Filme. 1.2 Durch Auftragserteilung für die Entwicklung von analogen Filmen akzeptieren Sie diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung.

  1. ANWENDUNGSBEREICH

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Böhmer und Penn OG. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist. Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen, die durch den Kunden gegenüber Böhmer und Penn OG oder Dritten abzugeben sind, die Textform. Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Böhmer und Penn OG ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Böhmer und Penn OG den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

  1. Aufbewahrung und Entsorgung von entwickelten Negativen

3.1 Nach Abschluss der Filmentwicklung bewahren wir die entwickelten Negative für eine Dauer von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung auf.

3.2 Während dieser dreimonatigen Aufbewahrungsfrist haben Sie das Recht, Ihre Negative bei uns abzuholen oder eine alternative Vereinbarung für die Rückgabe zu treffen.

3.3 Sofern Sie innerhalb der dreimonatigen Frist keine Anweisungen zur Rückgabe der Negative erteilen oder die Negative nicht abholen, sind wir berechtigt, die Negative nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu entsorgen.

3.4 Wir sind nicht verpflichtet, Sie vor Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrungsfrist über die bevorstehende Entsorgung der Negative zu informieren.

  1. Haftungsausschluss

4.1 Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung der entwickelten Negative während der Aufbewahrungsfrist oder während des Transports.

4.2 Sie tragen die alleinige Verantwortung für die Sicherung und den Schutz der Negative nach der Übergabe an Sie oder nach Ablauf der dreimonatigen Aufbewahrungsfrist.

  1. Sonstige Bestimmungen

5.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

5.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist unser Geschäftssitz.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSGEGENSTAND

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.). Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Böhmer und Penn OG vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. Gegenstand der Beauftragung von Böhmer und Penn OG durch einen Kunden kann eine Studiobuchung, Fotoreportage, ein Fotoshooting oder ein Fotoworkshop sein.

  1. MODALITÄTEN DER LEISTUNGSERBRINGUNG – FOTOPRODUKTION

Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Böhmer und Penn OG zu äußern. Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Für den Fall, dass Böhmer und Penn OG einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist der Fotograf berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Böhmer und Penn OG und dem Dritten zustande. Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Böhmer und Penn OG ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

  1. ÜBERLASSUNG VON LICHTBILDERN ZUR ANSICHT – REKLAMATIONSFRIST

Bei sämtlichem Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke. Das Bildmaterial steht im Eigentum von Böhmer und Penn OG. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Erst wenn der Kunde sich für bestimmte Bilder entschieden hat und diese auch bezahlt hat, hat er ein Nutzungsrecht erworben. Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Böhmer und Penn OG erworben werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei dem Fotografen. Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch den Fotografen zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

  1. ÜBERGABE VON DOKUMENTEN

Böhmer und Penn OG behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor. Der Fotograf ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Böhmer und Penn OG vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Böhmer und Penn OG, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

  1. NUTZUNGSRECHTE UND URHEBERRECHT

Böhmer und Penn OG steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Fotoaufnahmen werden für den privaten und kommerziellen Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat und kommerziell zu nutzen. Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Bei Böhmer und Penn OG verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

 

Auf Anfrage durch den Fotografen ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. Böhmer und Penn OG ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch den Fotografen. Bei einer Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte steht dem Fotografen Schadenersatz in Höhe des dreifachen vereinbarten Nutzungsentgeltes zu.

  1. KUNDENBILDER, DIE NICHT VON BÖHMER UND PENN OG ERSTELLT WURDEN UND DEREN BEARBEITUNG BZW. WEITERVERABEITUNG

Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat der Fotograf ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden. Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Böhmer und Penn OG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Böhmer und Penn OG ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von verstoßen (z.B. Nacktfotos von Minderjährigen).

In diesem Fall ist berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Böhmer und Penn OG besteht nicht. Eine Haftung von dem Fotografen für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen.

 

 

Der Kunde stellt Böhmer und Penn OG von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei. Sind Leistungen von dem Fotografen teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Böhmer und Penn OG auf Vergütung unberührt. Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Böhmer und Penn OG überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, usw.) wird Böhmer und Penn OG diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

  1. MITWIRKUNGSPFLICHT – FRISTEN UND HÖHERE GEWALT

Für Böhmer und Penn OG vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf bemüht sich, die Bilder von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Böhmer und Penn OG setzt voraus, dass der Fotograf sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens des Fotografen nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

  1. VERGÜTUNGSMODALITÄTEN – NUTZUNGSGEBÜHREN

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Böhmer und Penn OG genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht des RSV der Berufsfotografen Österreich. Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten hierfür werden je nach Auftrag bekannt gegeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Böhmer und Penn OG ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. Soweit der Kunde Leistungen von Böhmer und Penn OG in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Böhmer und Penn OG gewährt.

 

  1. RECHNUNGSSTELLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

Böhmer und Penn OG ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Böhmer und Penn OG berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung durch Böhmer und Penn OG erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. Gesamtleistung. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Böhmer und Penn OG sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigten Produkten oder sonstiger Leistungen vor. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Böhmer und Penn OG, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes zu beanspruchen.

 

  1. ÜBERTRAGUNG

    DES VERTRAGES

Böhmer und Penn OG ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Böhmer und Penn OG für die Leistungen bleibt unberührt.

 

  1. VERTRAULICHKEIT

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

  1. HAFTUNG VON Böhmer und Penn OG UND VERJÄHRUNG

Böhmer und Penn OG haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung von Böhmer und Penn OG auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Böhmer und Penn OG und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern.

Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt allein dem Fotografen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin keine Sachmängel begründet. Böhmer und Penn OG haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. Böhmer und Penn OG haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Kerstin Fuchsjäger erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt allein dem Kunden. Wird dem Fotografen von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Böhmer und Penn OG von der Haftung frei und erstattet Böhmer und Penn OG sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Böhmer und Penn OG bleibt hiervon unberührt. Für Schäden an dem Fotografen durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Böhmer und Penn OG auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt.

Für den Verlust von Daten haftet Böhmer und Penn OG nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Böhmer und Penn OG liegen. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Böhmer und Penn OG verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Böhmer und Penn OG verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Böhmer und Penn OG sowie Dritten, die durch den Fotografen eingeschaltet wurden.

  1. AUFBEWAHRUNG DER NEGATIVE UND HAFTUNG FÜR BILDERQUALITÄT

Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist er berechtigt, diese unwiderruflich zu löschen. Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Böhmer und Penn OG nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller des Produktes eine entsprechende Garantie anbietet. Bei selbstständiger Bestellung durch den Kunden über Drittanbieter haftet Böhmer und Penn OG nicht für jegliche Produktionsmängel seitens des Herstellers.

  1. SCHADENSERSATZ

    UND VERTRAGSSTRAFE

Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt (RSV Berufsfotografen) an Böhmer und Penn OG zu zahlen. Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von dem Fotografen) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

 

  1. SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. Böhmer und Penn OG nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Erfüllungsort ist Steyr, Österreich. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne der WKO sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Steyr, Österreich.